Eine Rehabilitationsmaßnahme kommt grundsätzlich dann in Frage, wenn eine Besserung im medizinischen, psychischen, sozialen und/oder beruflichen Bereich zu erwarten ist. Die Fähigkeit zur Rehabilitation muss von einem Arzt bescheinigt werden.
Grundsätzlich muss der Patient bereit sein, an seiner Genesung mitzuarbeiten. Außerdem muss er etwa imstande sein, allein mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Rehaklinik zu gelangen. Die erste derartige Maßnahme, die so bald wie möglich nach der Tumortherapie stattfinden sollte, ist die Anschlussheilbehandlung (AHB) und darf nur in einer dafür anerkannten Klinik durchgeführt werden.
Den Antrag für eine stationäre AHB stellt der Hausarzt bei der Krankenkasse. Darüber, in welcher Klinik sie stattfindet, entscheidet im Prinzip der Kostenträger; begründete Wünsche des Patienten werden aber nach Möglichkeit berücksichtigt. Listen mit den Adressen geeigneter Kliniken hat der Arzt oder beispielsweise der Sozialarbeiter der Klinik, in der die Tumortherpapie durchgeführt wurde; außerdem sind sie über die zuständigen Landesversicherungsanstalten (LVAs) erhältlich. Man sollte sich bei der Wahl einer bestimmten Klinik aber ausschließlich von medizinischen Gesichtspunkten leiten lassen und die dafür am besten geeignete Klinik auswählen; auf keinen Fall sollte man die Rehabilitation als "Kur" ansehen!
Die Kosten einer Rehabilitation nach einer Tumorerkrankung tragen Rentenversicherer, Knappschaft, die Bundesanstalt für Arbeit sowie die Krankenkassen. Im Prinzip muss der Patient Zuzahlungen leisten, die in Härtefällen vermindert oder ausgesetzt werden können. Keine Zuzahlungen fallen allerdings bei der AHB an, weil sie für längstens 14 Tage im Jahr gefordert werden und der vorangegangene Krankenhausaufenthalt meist schon so lange gedauert hat. Ebenfalls keine Zuzahlungen sind bei einer teilstationären Rehabilitation zu bezahlen, wenn diese durch die Rentenversicherung finanziert wird. Die Höhe der Zuzahlungen variiert je nach den gesetzlichen Grundlagen und kann beim zuständigen Kostenträger erfragt werden.