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Darum geht es

Im Rahmen Ihrer Therapie können eine Reihe von Kosten auf Sie zukommen, die sich zu einem nennenswerten Betrag aufsummieren können. Für diesen Fall stehen Ihnen einige Möglichkeiten zur Verfügung, um die finanzielle Belastung abzufedern. Welche Ansprüche Sie an welchen Sozialleistungsträger stellen können, erfahren Sie hier.

Mann mit Brille schaut Dokumente durch und rechnet seine Finanzen mit dem Taschenrechner.
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Sozialleistungen im Überblick

Ältere Dame berät einen Mann.
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Neben den medizinischen Entscheidungen und dem Verarbeiten der Diagnose, stellen sich manchmal auch Fragen zu den zusätzlichen finanziellen Aufwänden, die durch die Erkrankung auf Sie zukommen können. Für diese Fragen stehen Ihnen Hilfsangebote zur Verfügung. Diese werden von den Sozialleistungsträgern wie den Renten-, Pflege- und Krankenversicherungen bereitgestellt. Nutzen Sie diese, sie stehen Ihnen zu.  Auf solche Angebote angewiesen zu sein, ist kein Grund sich zu schämen. Sie fordern lediglich Sozialleistungen ein, auf die wir uns als Gesellschaft geeinigt haben. Jeden kann es treffen und es ist völlig in Ordnung, finanzielle Hilfe in einer Notsituation anzunehmen. 

Wenn Sie gesetzlich versichert sind

Zahlreiche Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) sind mit Zuzahlungen verbunden (siehe Tabelle 1).1,3 Zwar liegen diese in einem niedrigen Bereich, sie können aber durchaus zu einer beträchtlichen Summe anwachsen.

Bei chronischen Erkrankungen, zu denen auch das metastasierte Prostatakarzinom gehört, sind die Zuzahlungen gedeckelt (auf 1 Prozent des jährlichen Familienbruttoeinkommens).2 Bei einem Einkommen von 60.000 Euro wären das also 600 Euro im Jahr, die insgesamt für Zuzahlungen geleistet werden müssten.

Sobald Sie diese Belastungsgrenze erreicht haben, können Sie sich bei Ihrer Krankenkasse von der Zuzahlungspflicht für das restliche Kalenderjahr befreien lassen. Denken Sie aber daran, alle Belege zu sammeln. Am besten ist es, wenn Sie sich mit Ihrer Krankenkasse im Vorfeld absprechen, damit die Kostenerstattung später nicht an Formalitäten scheitert. 

Ehepaar schaut beim Abendessen gemeinsam in den Laptop.
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Arznei- und Verbandmittel

Die GKV übernehmen die Kosten für verschreibungspflichtige Arznei- und Verbandmittel. Einen Teil des Betrages müssen Sie gegebenenfalls zuzahlen (siehe Tabelle 1).

Medikamente, die Sie ohne Rezept kaufen, die also nicht verschreibungspflichtig sind, müssen Sie komplett selbst bezahlen. Es greift aber eine Sonderregelung für schwere Erkrankungen wie Krebs: Die Kosten für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel werden von den Krankenkassen übernommen, sofern diese als sogenannte Therapiestandards gelten. Als Therapiestandard bezeichnet man die allgemein anerkannten und am häufigsten angewendeten Behandlungsmethoden für eine bestimmte Erkrankung, basierend auf den besten wissenschaftlichen Erkenntnissen. 
In diesem Fall müssen Sie nur die Zuzahlung leisten, die schon bei den verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu leisten sind. Lassen Sie sich hierzu von Ihrem*r Ärzt*in oder Ihrem*r Apotheker*in beraten, um festzustellen, welche Arzneimittel unter die Therapiestandards fallen.1

Heil- und Hilfsmittel

Heil- und Hilfsmittel müssen von einem*r Ärzt*in verordnet werden. Zu den Heilmitteln gehören beispielsweise Physiotherapien, Krankengymnastik oder Lymphdrainagen. Bei schweren chronischen Erkrankungen können diese Behandlungen als langfristiger Heilmittelbedarf verordnet werden.1 

Auch Hilfsmittel können eine Behandlung unterstützen. Zu den Hilfsmitteln zählen z. B. Gehhilfen oder Perücken. Patienten, die unter Inkontinenz oder Impotenz leiden, können sich von ihrem*r Ärzt*in Inkontinenzunterhosen oder Geräte, die eine Erektion unterstützen, verordnen lassen. 1 Auch wenn dieses Thema vielleicht etwas unangenehm ist, denken Sie daran, dass Sie nicht der erste Patient sind, der seine*n Ärzt*in darauf anspricht. Das gemeinsame Ziel ist und bleibt, Ihre Lebensqualität zu erhalten bzw. zu verbessern. 

Die GKV legen bei vielen Hilfsmitteln einen sogenannten Festbetrag fest, bis zu dem sie die Kosten tragen. Liegt der Verkaufspreis des Produktes über dem Festbetrag, müssen Sie die Differenz selbst bezahlen oder Sie erhalten ein anderes – therapeutisch gleichwertiges – Arzneimittel ohne Zuzahlung.4 Informieren Sie sich deshalb bei Ihrer Krankenkasse über die Produkte der Hersteller, die im preislichen Rahmen der Festbeträge angeboten werden. 

Fahrkosten

Zahlreiche Therapien finden für Patienten mit metastasiertem Prostatakrebs über einen längeren Zeitraum statt, was regelmäßige Besuche in der Arztpraxis, bei Therapeut*innen oder im Krankenhaus zur Folge hat.

In der Regel übernehmen die GKV für Fahrten in der ambulanten Versorgung keine Fahrkosten. Ausnahmen bilden z. B. Fahrten zur Bestrahlung und zur Chemotherapie. Denken Sie daran, sich die notwendigen Fahrten von Ihrer Krankenkasse vorab genehmigen zu lassen. Eine Zuzahlung wird auch hier fällig (siehe Tabelle 1).1

Haushaltshilfe

Patienten, die aufgrund der Schwere einer Erkrankung mit der Haushaltsführung überfordert sind, haben für bis zu vier Wochen unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Haushaltshilfe:

  • Es lebt keine andere Person im Haushalt, die die Haushaltsführung übernehmen könnte.
  • Es liegt kein Pflegegrad 2 bis 5 vor (in diesen Fällen ist die Pflegeversicherung für die Haushaltshilfe zuständig).

Im Einzelfall kann eine Haushaltshilfe auch für einen längeren Zeitraum bewilligt werden. In jedem Fall ist es ratsam, dass Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Krankenkasse darüber informieren, ob sie Ihnen in Ihrer persönlichen Situation eine Haushaltshilfe gewährt.1,5

Stationäre Krankenhausaufenthalte

Die Kosten für stationäre Krankenhausaufenthalte übernimmt die gesetzliche Krankenkasse – so lange, wie es für die Behandlung notwendig ist. Die Zuzahlung von 10 Euro pro Tag ist auf höchstens 28 Tage pro Kalenderjahr begrenzt (siehe Tabelle 1).1,5

Häusliche Krankenpflege

Die häusliche Krankenpflege kann eine Behandlungspflege, Grundpflege sowie eine hauswirtschaftliche Versorgung beinhalten. Anders gesagt: Der Patient wird regelmäßig von Fachpersonal in seiner häuslichen Umgebung besucht, das bei Bedarf Spritzen setzt, bei der Körperpflege unterstützt und im Haushalt hilft, z. B. bei der Essenzubereitung. 

Voraussetzung ist auch hier, dass keine andere Person im Haushalt diese Unterstützung leisten kann. Die häusliche Krankenpflege muss aus medizinischer Sicht notwendig sein und von Ihrer*m Ärzt*in verordnet werden. Erkundigen Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Krankenversicherung, welche Leistungen sie im Rahmen der häuslichen Krankenpflege übernimmt. 

Nicht zu verwechseln ist die häusliche Krankenpflege mit der häuslichen Pflege. Während erstere eine Leistung der Krankenkasse darstellt, ist die häusliche Pflege in Deutschland eine Leistung der Pflegeversicherung.1,3

Krankengeld

Wer aufgrund einer Erkrankung seinem Beruf vorübergehend nicht nachgehen kann, erhält von seinem*r Arbeitgeber*in in der Regel für einen Zeitraum von sechs Wochen das Gehalt weiterbezahlt. Dies wird als Entgeltfortzahlung bezeichnet.6 Im Anschluss übernimmt die gesetzliche Krankenkasse 70 Prozent des regelmäßig erhaltenen Bruttogehalts bis zu einer Obergrenze, der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze, (sie liegt im Jahr 2023 bei 4.987,50 Euro), höchstens aber 90 Prozent des Nettogehalts.

Sollten Sie aufgrund der Belastungen durch die Krankheit bzw. die Therapie nur noch teilweise oder gar nicht mehr berufstätig sein, können Sie eine Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen. Lassen Sie sich dort umfassend beraten.7

Palliativmedizinische Behandlung

Metastasierter Prostatakrebs ist eine schwere chronische Erkrankung. Für Patienten, die in keiner guten körperlichen Verfassung sind oder die schon ein hohes Lebensalter erreicht haben, kann eine palliativmedizinische Behandlung die richtige Option sein. In diesem Fall wird auf eine intensive Krebsbehandlung verzichtet. Der Fokus liegt dann darauf, Beschwerden zu lindern und eine möglichst gute Lebensqualität zu erreichen. 

Gesetzlich Versicherte haben einen Anspruch auf eine palliative Versorgung, die die medizinische und pflegerische Betreuung beinhaltet. Sie muss von der*m behandelnden Ärzt*in verordnet werden. Je nach Lebenssituation und Schweregrad der Erkrankung können Betroffene zwischen ambulanten Palliativ- oder Hospizdiensten und stationären Aufnahmen (Palliativstationen oder Hospize) wählen. 

Auf der Palliativstation steht die Linderung von Beschwerden und Symptomen im Vordergrund, wobei auch eine intensive medizinische Versorgung möglich ist. Das Ziel kann auch sein, den Patienten so zu stabilisieren, dass er nach Hause zurückkehren kann. Im Hospiz liegt das primäre Ziel in der Begleitung des natürlichen Sterbeprozesses. Die Hospizeinrichtungen sind speziell auf die Bedürfnisse von Patienten und Angehörigen in der letzten Lebensphase ausgelegt.1,3

Private Krankenversicherungen (PKV)1,3

Lächelnder Mann im Gespräch mit einer Krankenschwester.
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Für Privatversicherte gelten meist individuell vereinbarte Regelungen welche Leistungen in welchem Umfang übernommen werden. Deshalb ist es wichtig, dass Sie sich als Krebspatient frühzeitig mit Ihrem Versicherer in Verbindung setzen.

Während in der GKV die Beiträge einkommensabhängig sind, basieren die Beiträge in der privaten Krankenversicherung (PKV) auf Faktoren wie Gesundheitszustand, Alter und gewähltem Tarif. 

Die PKV bieten oft mehr Tarifoptionenund zusätzliche Leistungen, die in der GKV nicht enthalten sind. Dabei variiert der Leistungsumfang je nach gewähltem Tarif. Mögliche Beispiele für zusätzliche Leistungen sind Einbettzimmer im Krankenhaus, Chefarztbehandlung oder weitere Therapieoptionen wie z. B. anerkannte Methoden der komplementären Medizin. Auch die Zuzahlungen können von denen der GKV abweichen. 

Normalerweise schließen Privatversicherte auch eine Krankentagegeldversicherung ab. Das Krankentagegeld ist eine Leistung, die den Versicherten bei Arbeitsunfähigkeit infolge von Krankheit oder Unfall ein tägliches Geld (Tagegeld) zahlt. Die Höhe und Konditionen des Krankentagegeldes variieren je nach Tarif und Anbieter.

Pflegeversicherung1,3

Die soziale Pflegeversicherung ist eine eigenständige Einrichtung der Krankenkassen und bietet Pflegebedürftigen verschiedene Pflegeleistungen an. Laut Definition des Gesetzgebers gilt als pflegebedürftig, wer sich auf längere Zeit (voraussichtlich mindestens sechs Monate) nicht allein versorgen kann. 

Je nach Pflegestufe, die der Medizinische Dienst der Krankenversicherung anhand der individuellen Beeinträchtigungen im Alltag feststellt, stehen den Versicherten unterschiedliche Pflegeleistungen zu. 

Nach unten schauender älterer Mann im Gespräch mit einer Ärztin.
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Leistungen der Pflegeversicherung:3

  1. Körperbezogene Maßnahmen: Hilfen, die der körperlichen Gesundheit und dem Wohlbefinden dienen (z. B. Unterstützung beim Waschen, Duschen, Zähneputzen). 
  2. Pflegerische Betreuungsmaßnahmen: Aktivitäten, die dem emotionalen Wohlbefinden dienen (Hilfe bei Hobbies, sozialen Kontakten usw.).
  3. Hilfen bei der Haushaltsführung (z. B. Putzen, Wäsche waschen, Einkaufen) 

Wer einen Antrag auf Pflegeleistungen stellen möchte, wendet sich am besten an seine Krankenkasse (auch formlos oder telefonisch). 

Onkologische Rehabilitation

Eine onkologische Rehabilitation soll helfen, die körperlichen und seelischen Folgen einer Tumorerkrankung zu mildern oder zu beseitigen. In Abhängigkeit vom allgemeinen Gesundheitszustand oder vom Fortschreiten des metastasierten Prostatakrebses können Sie zwischen stationären und ambulanten Rehabilitationsangeboten wählen. In der Regel dauern sie mindestens drei Wochen.1 Dies gilt auch, wenn Sie bereits Rente beziehen.8

Die Höhe der Zuzahlung hängt von dem jeweiligen Kostenträger ab. Im Fall einer onkologischen Rehabilitation sind das in den meisten Fällen die zuständigen Rentenversicherungsträger.3

Die medizinischen Voraussetzungen für die Genehmigung einer onkologischen Rehabilitation sind:

  • Das Vorliegen einer entsprechenden Diagnose, schriftlich bestätigt durch eine*n Ärzt*in
  • Eine abgeschlossene Erstbehandlung (operative Behandlung oder Strahlentherapie)
  • Es liegen körperliche, seelische, soziale oder berufliche Behinderungen vor, die durch die Erkrankung entstanden sind. Die Behinderungen müssen durch die Rehabilitation mindestens positiv zu beeinflussen sein
  • Der Patient ist für eine onkologische Rehabilitation ausreichend belastbar

Darüber hinaus gibt es weitere versicherungsrechtliche Bedingungen, die ebenfalls erfüllt sein müssen. Für weitere Informationen setzen Sie sich daher am besten mit Ihrem Versicherungsträger in Verbindung. 

Patient läuft auf Krücken und Schwester unterstützt ihn.
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Schwerbehindertenausweis über das Versorgungsamt

Erstantrag nach Sozialgesetzbuch.
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Ein Schwer­behin­derten­­ausweis hat die Funktion des Nach­teils­aus­gleichs für Menschen, die (auch vorübergehend) in der Teilhabe am normalen, altersgerechten Leben beeinträchtigt sind. Bei einer Prostatakrebserkrankung kann die Beeinträchtigung sowohl durch die Erkrankung selbst als auch durch die Nebenwirkungen der Therapie wie z. B. Harninkontinenz entstehen.9

Der Grad der Behinderung (GdB) wird vom Versorgungsamt bewertet. Bei Prostatakrebs liegt häufig eine Beeinträchtigung von mindestens 50 % vor. Ab einem GdB von 50 gilt ein Mensch als schwerbehindert und hat ein Anrecht auf einen Schwerbehindertenausweis, der meist nur befristet ausgestellt wird. 9  

Der Nachteilsausgleich kann beispielsweise Steuererleichterungen, Vorteile beim Kündigungsschutz, Zuschüsse zu Fahrtkosten und vergünstigte Beiträge bei Veranstaltungen, Vereinen oder sogar KFZ-Kosten umfassen.

Wenn Sie den Antrag zum ersten Mal ausfüllen, ist die Hilfe von Experten empfehlenswert, damit nicht durch reine Formfehler finanzielle Nachteile entstehen.

Härtefond der Deutschen Krebshilfe1

Wer aufgrund einer Krebserkrankung in eine finanzielle Schieflage gerät, kann sich an den Härtefond der Deutschen Krebshilfe wenden. Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Sie einen einmaligen Geldbetrag, der auch nicht zurückgezahlt werden muss. Sie können zudem frei entscheiden, für was Sie das Geld ausgeben möchten. Informieren Sie sich hierzu bei der Deutschen Krebshilfe.

Alle Zuzahlungen zu Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen auf einen Blick: 

  • Verschreibungspflichtige Arznei- und Verbandmittel: 10 % des Preises, mindestens 5 €, höchstens 10 € pro Arznei- oder Verbandmittel
  • Heilmittel (z. B. Physio-, Ergo- oder Ernährungstherapie): 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung
  • Hilfsmittel zum Verbrauch (z. B. Einlagen, Spritzen): 10 % je Packung und max. 10 € im Monat
  • Andere Hilfsmittel (z. B. Rollstühle, Kompressionsstrümpfe): 10 % des Preises, mindestens 5 €, höchstens 10 €
  • Fahrkosten (von der Krankenkasse genehmigt): 10 % des Preises, mindestens 5 €, höchstens 10 € pro Fahrt
  • Krankenhausbehandlung (vollstationär): 10 € pro Tag für höchstens 28 Tage pro Kalenderjahr
  • Häusliche Krankenpflege: 10 % je einzelner Leistung plus 10 € je Verordnung für höchstens 28 Tage pro Kalenderjahr
  • Haushaltshilfe: 10 % des Preises, mindestens 5 €, höchstens 10 € pro Tag

 

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Unterstützung für das Arztgespräch 

Ein Gefühl der Sicherheit entsteht, wenn Sie Antworten auf Ihre individuellen Fragen bekommen. Nutzen Sie gerne die Checkliste zur Vorbereitung des nächsten Arztgesprächs. 

Medizinischer Infoservice Novartis

Telefon

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Mo – Fr 08.00 – 18.00 Uhr

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Quellen: 

  1. Deutsche Krebshilfe. Sozialleistungen bei Krebs. https://www.krebshilfe.de/informieren/ueber-krebs/mit-krebs-leben/sozialleistungen-bei-krebserkrankungen/. Abgerufen am 21.08.2023.
  2. Bundesministerium für Gesundheit. Chronisch kranke Menschen. 
    https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/c/chronisch-kranke-menschen.html#:~:text=Versicherte%20mit%20schwerwiegenden%20chronischen%20Erkrankungen,Versicherten%20betr%C3%A4gt%20die%20Belastungsgrenze%202%20%25. Abgerufen am 21.08.2023.
  3. Niedersächsische Krebsgesellschaft e.V. Sozialleistungen bei Krebserkrankungen. Dritte Auflage, 2019. https://www.nds-krebsgesellschaft.de/downloads/ndsk_broschuere_sozialleistungen_neuauflage_2019-web.pdf. Abgerufen am 21.08.2023.
  4. Bundesministerium für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Arzneimittel-Festbeträge. https://www.bfarm.de/DE/Arzneimittel/Arzneimittelinformationen/Festbetraege-und-Zuzahlungen/Festbetraege/_node.html. Abgerufen am 04.09.2023.
  5. Deutsches Krebsforschungszentrum (dkfz), Krebsinformationsdienst. Das bisschen Haushalt – Unterstützung für Krebspatienten. https://www.krebsinformationsdienst.de/aktuelles/2021/news037-pressemitteilung-haushaltshilfe-bei-krebs.php. Abgerufen am 21.08.2023.
  6. Bundesministerium für Gesundheit. Krankengeld. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/krankengeld.html. Abgerufen am 21.08.2023.
  7. Deutsche Rentenversicherung. Erwerbsminderungsrenten. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Rentenarten-und-Leistungen/Erwerbsminderungsrente/erwerbsminderungsrente_node.html. Abgerufen am 21.08.2023.
  8. Deutsche Rentenversicherung. Onkologische Reha. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Reha/Medizinische-Reha/Onkologische-Reha/onkologische-reha_node.html. Abgerufen am 21.08.2023.
  9. Betanet. Prostatakrebs > Schwerbehinderung. https://www.betanet.de/prostatakrebs-schwerbehinderung.html. Abgerufen am 14.11.2023